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Beruf

Beamter heißt nicht abgesichert. Deine Pension hat Lücken.

Beamte auf Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit gar keine Pension – nur Nachversicherung in der gesetzlichen Rente.

1.800 EUR

Durchschnittliche Lücke/Monat

Rund 1,9 Millionen Beamtinnen und Beamte in Deutschland (ohne Soldaten)

Beamte auf Probe und Beamte mit kurzer Dienstzeit erhalten keine oder nur eine geringe Pension bei Dienstunfähigkeit. Die DU-Klausel im Versicherungsvertrag ist entscheidend.

Fallbeispiel: Stefan (29), Gymnasiallehrer (Beamter auf Probe)

Was du wissen musst

Viele Beamte wiegen sich in falscher Sicherheit. Ja, Beamte auf Lebenszeit haben Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitspension. Aber: Die Höhe dieser Pension hängt von der Dienstzeit ab. Wer erst wenige Jahre im Dienst ist, bekommt die Mindestpension – und die liegt weit unter dem gewohnten Netto.

Besonders brisant ist die Situation für Beamte auf Probe. Werden sie dienstunfähig, werden sie nicht pensioniert, sondern entlassen. Sie werden in die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert und erhalten dort nur minimale Ansprüche. Die PKV-Beiträge laufen weiter, aber ohne Beihilfe des Dienstherrn verdoppelt sich der zu zahlende Anteil.

Wichtig: Beamte brauchen keine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU). Der Unterschied: Die BU zahlt, wenn du deinen konkreten Beruf zu weniger als 50 % ausüben kannst. Die DU zahlt bereits, wenn der Dienstherr dich für dienstunfähig erklärt – das ist ein anderer, oft günstigerer Maßstab.

Achte bei der DU unbedingt auf die echte Dienstunfähigkeitsklausel. Bei Billigtarifen fehlt sie – und dann bekommst du erst Leistungen, wenn du nach BU-Definition berufsunfähig bist, nicht schon bei Dienstunfähigkeit.

Unsere Tipps für dich

1

Echte DU-Klausel prüfen

Achte darauf, dass dein Vertrag die echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Sie sorgt dafür, dass der Versicherer leistet, sobald der Dienstherr dich für dienstunfähig erklärt – ohne eigene Prüfung.

2

Beihilfekonform versichern

Deine Krankenversicherung muss zur Beihilfe passen. Bei Dienstunfähigkeit kann der Beihilfeanspruch wegfallen. Prüfe, wie sich das auf deine PKV-Kosten auswirkt.

3

Beamte auf Probe: sofort absichern

Als Beamter auf Probe hast du keinen Pensionsanspruch. Eine DU-Versicherung ist in der Probezeit besonders wichtig, weil du bei Dienstunfähigkeit entlassen wirst.

4

Pension realistisch einschätzen

Die Mindestpension beträgt 35 % der letzten Bezüge und steigt mit der Dienstzeit. Prüfe, wie hoch deine Pension tatsächlich wäre, und sichere die Differenz zu deinem Bedarf ab.

BU-Empfehlung für deine Situation

Absicherungshöhe

Differenz zwischen aktuellen Nettobezügen und zu erwartender Pension bei DU

Laufzeit

Bis zur Pensionsgrenze (in der Regel 67 Jahre)

Wichtige Klauseln:

  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel (Pflicht für Beamte)
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Nachversicherungsgarantie (bei Beförderung oder Besoldungserhöhung)
  • Beitragsbefreiung bei Leistungsbezug

Häufige Fragen

Brauchen Beamte eine BU oder eine DU?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU). Sie ist speziell auf Beamte zugeschnitten und leistet bereits, wenn der Dienstherr dich für dienstunfähig erklärt. Eine klassische BU hat einen anderen Leistungsauslöser und passt nicht zur beamtenrechtlichen Situation.

Was ist die echte Dienstunfähigkeitsklausel?

Sie verpflichtet den Versicherer, zu leisten, sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt – ohne eigene ärztliche Nachprüfung. Ohne diese Klausel muss der Versicherer die BU-Voraussetzungen separat prüfen, was deutlich schwieriger ist.

Was passiert mit Beamten auf Probe bei Dienstunfähigkeit?

Sie werden aus dem Dienst entlassen und in die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert. Ein Pensionsanspruch besteht nicht. Die Nachversicherung bringt nur geringe Rentenansprüche, weil die Dienstzeit kurz war.

Wie hoch ist die Pension bei Dienstunfähigkeit?

Die Mindestpension beträgt 35 % der letzten ruhegehaltsfähigen Bezüge. Sie steigt mit jedem Dienstjahr um 1,79375 %, maximal bis 71,75 %. Wer erst wenige Jahre im Dienst ist, erhält deutlich weniger als sein aktuelles Netto.

Was passiert mit der Beihilfe bei Dienstunfähigkeit?

Pensionierte Beamte behalten ihren Beihilfeanspruch, der Beihilfesatz steigt sogar von 50 % auf 70 %. Beamte auf Probe, die entlassen werden, verlieren den Beihilfeanspruch und müssen sich voll privat oder gesetzlich versichern.

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