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Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Als Selbstständiger trägst du das volle Risiko selbst. Kein Arbeitgeber zahlt dir sechs Wochen Lohnfortzahlung. Kein Arbeitgeber überweist Beiträge an die Rentenversicherung. Und wenn du nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, bekommst du bei Berufsunfähigkeit vom Staat: null Euro.

Das macht die BU-Versicherung für Selbstständige zur wichtigsten Absicherung überhaupt. Denn deine Lücke bei Berufsunfähigkeit ist nicht die Differenz zwischen Gehalt und EM-Rente – sie ist dein komplettes Einkommen.

Auf dieser Seite erfährst du, warum BU für Selbstständige besonders wichtig ist, was sie kostet, welche Hürden beim Abschluss auf dich warten und wie du die Beiträge steuerlich absetzt.

Fallbeispiel: Sabine (38), Grafikdesignerin (selbstständig)

Warum BU für Selbstständige besonders wichtig ist

Die Statistik ist eindeutig: Jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Für Angestellte ist das schlimm, für Selbstständige ist es existenzbedrohend. Denn Angestellte haben wenigstens die staatliche EM-Rente als Grundsicherung (durchschnittlich 1.007 EUR/Monat). Selbstständige ohne freiwillige Rentenversicherung haben gar nichts.

Dazu kommt: Wenn du ausfällst, laufen deine Betriebskosten weiter. Büromiete, Mitarbeitergehälter, Software-Abos, Leasingverträge – sie alle werden fällig, auch wenn kein Umsatz mehr reinkommt. Deine Kunden warten nicht. Nach drei bis sechs Monaten sind die Aufträge bei der Konkurrenz. Selbst wenn du irgendwann wieder gesund bist, musst du dein Geschäft von vorn aufbauen.

Die durchschnittliche BU-Leistungsdauer beträgt knapp 20 Jahre. Bei einer monatlichen Lücke von 3.400 EUR (wie bei unserer Persona Sabine) sind das über 800.000 EUR, die dir im Laufe der Berufsunfähigkeit fehlen. Gemessen daran sind selbst BU-Beiträge von 100 EUR im Monat eine rationale Investition.

Besonderheiten für Selbstständige

Keine gesetzliche Absicherung

Selbstständige (außer pflichtversicherte Gruppen wie Handwerker, Hebammen, Künstler und Publizisten) zahlen keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Ohne freiwillige Beiträge gibt es keinen Anspruch auf EM-Rente.

Kein Krankengeld ab Tag 43

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige müssen aktiv eine Wahlerklärung abgeben, um Krankengeld zu erhalten. Ohne diese Erklärung gibt es ab dem 43. Krankheitstag kein Geld mehr – auch nicht als Überbrückung bis zur BU-Leistung.

Betriebskosten laufen weiter

Miete, Personal, Leasing, Software-Abos: Deine Betriebskosten laufen weiter, auch wenn du nicht arbeiten kannst. Die BU-Rente deckt nur dein persönliches Einkommen ab. Für die Betriebskosten gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Schwankende Einkommen erschweren den Abschluss

Versicherer wollen Einkommensnachweise sehen. Bei Selbstständigen schwanken diese von Jahr zu Jahr. Die meisten Anbieter akzeptieren den Durchschnitt der letzten drei Steuerbescheide als Bemessungsgrundlage.

Umorganisationsklausel beachten

Bei der BU-Prüfung kann der Versicherer bei Selbstständigen prüfen, ob du deinen Betrieb umorganisieren kannst – etwa durch Delegation von Aufgaben an Mitarbeiter. Achte auf eine faire Formulierung dieser Klausel.

Versorgungswerke als Teilabsicherung

Ärzte, Anwälte, Architekten und andere Kammerberufe zahlen in Versorgungswerke ein. Diese bieten eine Teilabsicherung bei Berufsunfähigkeit. Prüfe die Höhe der Leistung – sie deckt in der Regel nur 30–50 % des Einkommens ab.

Steuerliche Vorteile

BU-Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Das gilt für Selbstständige genauso wie für Angestellte. Der Steuervorteil hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.

Bei einem Steuersatz von 35 % und BU-Beiträgen von 1.200 EUR im Jahr sparst du 420 EUR Steuern. Deine tatsächliche Belastung liegt also bei 780 EUR im Jahr oder 65 EUR im Monat statt 100 EUR.

Wichtig: Die steuerliche Absetzbarkeit von BU-Beiträgen ist durch den Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen begrenzt. Bei Selbstständigen ist dieser Topf oft schon durch Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Prüfe mit deinem Steuerberater, wie viel Spielraum du hast.

Alternativ kann die BU als Basis-Rente (Rürup) kombiniert werden. Dann sind die Beiträge als Altersvorsorge absetzbar (2026: 100 % bis 27.566 EUR). Der Nachteil: Die BU-Rente wird im Leistungsfall als Rente besteuert.

Hürden beim BU-Abschluss

1

Einkommensnachweis: Versicherer verlangen Steuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre. Bei stark schwankenden Einkommen kann das zu einer niedrigeren Einstufung führen. Lösung: Steuerbescheide und BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vorbereiten und erklären, warum ein schlechtes Jahr die Ausnahme war.

2

Berufsbezeichnung: Die genaue Berufsbezeichnung bestimmt die BU-Klasse. 'Freiberufliche Grafikdesignerin' kann anders eingestuft werden als 'Selbstständige Kommunikationsdesignerin'. Lösung: Verschiedene Versicherer anfragen und die günstigste Einstufung nutzen.

3

Gesundheitsfragen: Die Gesundheitsprüfung ist für Selbstständige und Angestellte gleich. Aber: Selbstständige haben oft seltener einen Hausarzt und weniger dokumentierte Befunde. Lösung: Vor dem Antrag alle Befunde zusammenstellen und ehrlich angeben.

4

Höhe der BU-Rente: Versicherer begrenzen die BU-Rente in der Regel auf 60–80 % des nachgewiesenen Einkommens. Bei niedrigem dokumentiertem Einkommen ist die maximale BU-Rente entsprechend niedrig. Lösung: Nachversicherungsgarantie vereinbaren, um bei steigendem Einkommen aufstocken zu können.

5

Wartezeit und Karenzzeit: Manche Tarife haben eine Karenzzeit (z. B. 6 Monate), in der noch keine BU-Rente gezahlt wird. Für Selbstständige, die sofort ohne Einkommen dastehen, ist eine kurze oder keine Karenzzeit entscheidend. Lösung: Tarife ohne Karenzzeit wählen und die Überbrückung mit Krankentagegeld sicherstellen.

Häufige Fragen

Was kostet eine BU für Selbstständige?

Das hängt vom Beruf ab, nicht vom Anstellungsverhältnis. Eine selbstständige Grafikdesignerin (Klasse 2) zahlt etwa 60–90 EUR im Monat für 2.000 EUR BU-Rente. Ein selbstständiger Schreiner (Klasse 4) zahlt 130–180 EUR. Entscheidend ist die Berufsklasse, nicht ob du angestellt oder selbstständig bist.

Bekommen Selbstständige überhaupt eine BU?

Ja. Die Annahme hängt vom Beruf und Gesundheitszustand ab, nicht vom Anstellungsverhältnis. Schwankende Einkommen können die maximale BU-Rente begrenzen, aber dem Abschluss an sich stehen sie nicht im Weg.

Kann ich die BU-Beiträge als Betriebsausgabe absetzen?

Nein, BU-Beiträge sind keine Betriebsausgaben, sondern Sonderausgaben (private Vorsorge). Sie werden in der Einkommensteuererklärung unter Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht. Alternativ können sie in eine Basis-Rente (Rürup) integriert werden.

Was passiert mit meiner BU, wenn ich mich anstellen lasse?

Nichts – der Vertrag läuft weiter. Du behältst die BU-Klasse und den Beitrag, die bei Abschluss festgelegt wurden. Der Wechsel vom Selbstständigen zum Angestellten ändert weder die Konditionen noch die Leistung.

Brauche ich neben der BU auch ein Krankentagegeld?

Ja, dringend. Die BU greift bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Für die Zeit davor (Krankheit ohne BU-Anerkennung, z. B. die ersten 6 Monate) brauchst du ein Krankentagegeld, das ab dem 43. Krankheitstag dein Einkommen ersetzt.

Wie hoch sollte die BU-Rente als Selbstständiger sein?

Mindestens 70–80 % deines durchschnittlichen Nettoeinkommens. Berücksichtige dabei auch laufende Betriebskosten, die du bei BU weiterzahlen musst (oder durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung absichern solltest).

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