Verkäufer/in
Jeden Tag auf den Beinen. Deine Absicherung sollte genauso stabil sein.
Deine Einkommenslücke als Verkäufer/in
Marina ist Verkäuferin in einem Modegeschaeft.
Das fehlt dir jeden Monat!
Lösung: Ab 38 EUR/Monat (Klasse 2) sichert die BU ihr Einkommen.
Berufs-Steckbrief
- Durchschnittsgehalt (Brutto/Jahr)
- 28.000 EUR
- Median-Gehalt
- 26.000 EUR
- Top-Gehalt (90. Perzentil)
- 36.000 EUR
- BU-Risikoklasse
- Klasse 2
- BU-Kosten (geschätzt)
- ab 35 EUR/Monat
- Durchschn. AU-Tage/Jahr
- 12-16
- Häufigste BU-Risiken
- Rücken, Psyche, Beine
Steharbeit, Stress und niedrige Rente: Risiken im Einzelhandel
Verkäufer stehen den ganzen Tag, heben Ware und sind psychischem Stress durch Kunden und Umsatzdruck ausgesetzt. Die niedrigen Gehälter führen zu einer besonders großen Rentenlücke.
BU-Ursachen bei Verkäufern
Empfohlene Absicherung für Verkäufer/in
Muss-Absicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Rücken, Beine und Psyche – die häufigsten BU-Ursachen im Handel.
Privathaftpflicht
Standard-Absicherung.
Sollte-Absicherung
Krankenzusatz
Orthopaedie und Zahnersatz – bei niedrigem Gehalt wichtig.
Altersvorsorge
Niedriges Gehalt = minimale Rente. Jeder Euro zaehlt.
Kann-Absicherung
Unfallversicherung
Für Verletzungen beim Warenauffüllen.
Rechtsschutz
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
Häufige Fragen
Warum haben Verkäufer Risikoklasse 2?
Überwiegend stehende Tätigkeit ohne schwere körperliche Arbeit. Trotzdem: Rücken- und Beinprobleme durch Daürstehen sind häufig.
Lohnt sich die BU bei niedrigem Gehalt?
Gerade dann! Die staatliche Erwerbsminderungsrente betraegt nur ca. 550 EUR. Die BU schließt diese Lücke.
Gibt es günstige BU-Tarife für Verkäufer?
Ja, Klasse 2 ist vergleichsweise günstig. Ab 38 EUR/Monat für 1.000 EUR BU-Rente.
Was ist mit Teilzeitarbeit?
Auch Teilzeitkraefte können eine BU abschließen. Die Rente wird an das Teilzeiteinkommen angepasst.
BU-Beratung für Verkäufer/in
Wir kennen die Risiken deines Berufs und finden die beste Absicherung für dich.
Einfach. Persönlich. Digital.
100+ Versicherer im Vergleich. Kostenlos, ungebunden, immer an deiner Seite. Wir beraten dich als ungebundener Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 Nr. 2 GewO – vergütet über die Courtage der Versicherer.
- Berufsunfähigkeit
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- und mehr